Wir können die erste Eichung für NAWI-Instrumente (CE-M) bei Wägeinstrumenten von LAUMAS in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/31/EU sowohl in unserem Werk als auch über unsere Kundendienstzentren bei Ihnen vor Ort durchführen.
Gemäß dieser Richtlinie ist die Konformitätsbeurteilung erforderlich, wenn das Wägesystem bei Anwendungen zur legalen Verwendung gegenüber Dritten oder für medizinische, pharmazeutische, rechtliche oder gerichtliche Zwecke eingesetzt wird (siehe FAQ Nr. 21).
Für die anschließenden Überprüfungen (regelmäßigen Eichungen) müssen Sie sich hingegen an eine akkreditierte Stelle Ihres Gebiets wenden.
In Italien erfolgen die Kontrollen dreijährlich ab dem Datum der Konformitätsbeurteilung, während die Häufigkeit in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der jeweiligen nationalen Gesetzgebung unterliegt.