Eine nichtselbsttätige Waage (NAWI) ist ein Gerät, das beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordert.
Die europäische Richtlinie 2014/31/EU verpflichtet zur Verwendung einer nichtselbsttätigen Waage gemäß den Vorgaben der Richtlinie in den folgenden Anwendungsbereichen zur Bestimmung der Masse:
- für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs;
- zur Berechnung einer Gebühr, eines Zolls, einer Abgabe, einer Zulage, einer Strafe, eines Entgelts, einer Entschädigung oder ähnlicher Zahlungen;
- im Hinblick auf die Anwendung von Rechtsvorschriften oder die Erstellung von Gutachten für gerichtliche Zwecke;
- bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung;
- für die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verschreibung und bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien;
- Bestimmung des Preises entsprechend der Masse für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Vor der Inbetriebnahme müssen Instrumente zur legalen Verwendung gegenüber Dritten einer Konformitätsbeurteilung und im Verlauf der Zeit anderen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden.
In Italien erfolgen die Kontrollen dreijährlich, während die Häufigkeit in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der jeweiligen nationalen Gesetzgebung unterliegt.