In diesem Fall müssen die Wägeinstrumente in regelmäßigen vom Unternehmen in Abstimmung mit dem Qualitätsinspektor festgelegten Abständen, die auch vom Verwendungszweck abhängig sind, überprüft werden.
Wenn das Instrument eine grundlegende Rolle im Produktionsprozess des Unternehmens spielt und die Häufigkeit seiner Verwendung hoch ist, kann es monatlich oder halbjährlich überprüft werden.
Wenn das Wägeinstrument jedoch nur für nebensächliche Tätigkeiten und mit geringer Frequenz verwendet wird, können sich die Abstände zwischen den Überprüfungen verlängern, z. B. auf alle 24 – 36 Monate.
Die Überprüfung kann mit zertifizierten Probemassen, bezogen auf nationalen oder internationalen Referenzgewichte durchgeführt werden.
LAUMAS verfügt über ein weltweites Netzwerk aus technischen Servicezentren, die Kontrollen und Qualitätsprüfungen gemäß ISO 9001 ausstellen können.
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