LAUMAS hat von der ADM (Italienische Agentur der Akzisen, Zölle und Monopole) die Anerkennung des Status eines Ermächtigten Ausführers und Registrierten Ausführers (REX) erhalten.
Diese Anerkennungen gelten im Rahmen der Handelsabkommen, die von der Europäischen Union mit zahlreichen Drittländern oder Ländergruppen abgeschlossen wurden.
Die Waren, die aus den Ländern stammen, die diese Abkommen getroffen haben, können in den EU-Markt eingeführt werden und umgekehrt, wobei sie von einer Zollermäßigung oder eventuellen Zollbefreiung profitieren und demnach eine „Vorzugsbehandlung“ genießen.
Die für den Handel bestimmten Produkte müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen und von einem Dokument begleitet werden, das bei ihrer Vorweisung bei der Zollbehörde ihren europäischen Präferenzursprung bescheinigt.
WAS BEDEUTET ES, DASS EIN PRODUKT EINEN PRÄFERENZURSPRUNG HAT?
Um einen Präferenzursprung zu haben, muss ein Produkt eine Reihe von Kriterien in Bezug auf seine Herkunft, seine Verarbeitung oder auf grundlegende Änderungen erfüllen.
Ein Land, für das die mit der Europäischen Union getroffenen Abkommen gelten und das beschließt, ein Produkt einzuführen, hat die Möglichkeit, eine Zollermäßigung oder, in einigen Fällen, eine vollständige Zollbefreiung zu erhalten.
WAS ERMÖGLICHT DER STATUS EINES ERMÄCHTIGTEN UND REGISTRIERTEN (REX) AUSFÜHRERES?
Status des Ermächtigten Ausführers
Die für den Handel bestimmten Produkte müssen über bestimmte Eigenschaften verfügen, und wenn der Wert der exportierten Waren einen Gesamtwert von € 6.000 überschreitet, muss neben anderen Dokumenten auch eine Warenverkehrsbescheinigung (EUR1) ausgefüllt werden.
Während die Bescheinigung EUR1 in der Vergangenheit zuerst vom Zollamt vidimiert und dann von den Spediteuren mitgeführt wurde, wird heute eine direkte Bestätigung angefordert, wenn der Präferenzursprung eines Produkts bescheinigt werden muss.
Dies könnte zu einer Verlängerung der Speditionszeiten führen, aber aufgrund seines Status ist LAUMAS offiziell dazu befugt, den Präferenzursprung der Waren mit einem vom Zollamt erhaltenen Code direkt auf der Rechnung anzugeben.
Auf diese Weise muss keinerlei Zertifizierung mehr vorgelegt werden, die Abläufe sind einfacher und die Speditionen erleiden keine eventuellen Verzögerungen bürokratischer Natur.
Status des Registrierten Ausführers
Auch das REX-System wird zur Zertifizierung des europäischen Präferenzursprungs der Waren verwendet, das Handelsabkommen umfasst hierbei jedoch andere Länder, als beim vorher genannten Abkommen.
Ein Teil dieses Systems zu sein ermöglicht es uns, als Registrierter Ausführer den Präferenzursprung eines Produkts durch eine Erklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument zu zertifizieren.
Somit können Länder, die diesem Abkommen angehören und die unsere Produkte einführen, ohne Höchstgrenze Begünstigungen auf Zölle erhalten.
Außerdem erweitert sich der Status des Registrierten Ausführers automatisch auf alle neuen Länder, die Handelsabkommen mit der EU unterzeichnen.
Beide Möglichkeiten bescheinigen das Vertrauen, das uns als ausführender Betrieb vom Zollamt ausgesprochen wurde, und ermöglichen es uns, autonom zu handeln und den Handelsaustausch zwischen LAUMAS und den Ländern, für die die Abkommen gelten, zu erleichtern.
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